Blog-Bau+Wirtschaftsmediation

Außergerichtliche Streitbeilegung -Wirtschafts- und Baumediation- Jäger/Englisch, Mainz

Hängt die Latte nicht so hoch!

Wenn Mediation angepriesen wird, kommt immer auch das Wort Win-Win-Lösung vor. Das sei das Ergebnis, das eine Mediation ausmacht im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, das bestenfalls schnöde Kompromisse hervorbringt. Dann kommt auch immer das Apfelsinenbeispiel in irgendeiner Variation (es kann auch ein Kürbis sein). Mir kommt das Winken mit der Win-Win-Lösung immer vor wie die Werbung mit dem „weißesten Weiß“ – schlicht unglaubwürdig oder übertrieben. Das Orangenbeispiel zeigt auch nur, dass man mit der frage nach den Interessen eventuell einen Scheinkonflikt aufdeckt (in diesem Beispielfall bestand eigentlich kein Konflikt, das haten die Beteiligten nicht erkannt). Leider handelt es sich bei den Konflikten, die in der Mediation bearbeitet werden, in aller Regel eben nicht um solche Scheinkonflikte, die dann automatisch eine Win-Win-Lösung nach sich ziehen. Auch ein Kompromiss ist nichts schlechtes, wenn man ihn nicht so definiert, wie mein Ausbilder am Landgericht während meiner

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

Da können wir doch die Beratungsanwälte sparen?

Wenn wir einen Anwaltsmediator beauftragen, dann brauchen wir doch keine Beratungsanwälte. Dies ist oft das Wunschdenken der Medianden. Ein Irrtum, der von dem einen oder anderen Anwaltsmediator nicht aufgeklärt wird. Tatsache ist aber, dass ein Mediator die Medianden nicht rechtlich beraten kann. Das verbietet ihm zum einen die mediatorische Neutralität als auch das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen im Standesrecht der Rechtsanwälte.

Eine Ausnahme kann allenfalls insoweit gelten, als der Mediator allgemeine rechtliche Ausführungen macht, die nicht direkt auf den Einzelfall bezogen sind. Sicher darf ein Mediator erklären, wie im Eherecht der Zugewinnausgleich im allgemeinen berechnet wird. Ebenso kann er allgemein die Grundsätze des ehelichen Unterhaltsrechts darlegen. Eine Unterhaltsberechnung durch den Mediator würde aber den Rahmen dessen, was er als Mediator ohne Verletzung seiner Neutralität tun darf, sprengen.

Hält sich ein Anwaltsmediator nicht an diese Grenzen, muss er damit rechnen, sich bei Fehlern schadensersatzpflichtig zu machen. Nicht umsonst hat der BGH in dem viel diskutierte Urteil (Urteil vom 21. September 2017, IX ZR 34/17, Volltext) des Anwalts, der tatsächlich anwaltlich anstatt als Mediator tätig wird, an den Haftungsregeln für Rechtsanwälte gemessen. Insoweit sollte jeder Rechtsanwalt, der zugleich Mediator ist, von Anfang an klar stellen, ob er hier als Rechtsanwalt oder als Mediator tätig wird. Diese Grenzen der jeweiligen Rolle muss er auch den Medianden (Mandanten) vermitteln.

Auch für die Medianden ist eine solche klare Trennung von Vorteil. Wie nehmen sie denn einen Mediator wahr, der der anderen Konfliktpartei eine individuelle Rechtsberatung zukommen lässt, die eventuell zum Nachteil des Medianden gereicht, um dann im nächsten Moment eine Beratung mit gegenteiligen Vorzeichen zu gewähren. Das Vertrauen in einen solchen Mediator ginge doch gegen Null. Man stelle sich nur vor, der Mediator weist eine Partei auf eine eingetretene Verjährung hin??!?

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Quelle: Recht & Mediation, Herr Braune, https://blog.mediation-saar.de

Mediation in der Unternehmenskrise

Noch wenig verbreitet ist bisher die Mediation zur Lösung der anlässlich einer Unternehmenskrise oder -Insolvenz auftretenden Probleme und Konflikte. Konflikte gibt es in diesem Zusammenhang mehr als genug. Das Vertrauen der diversen Gläubiger ist zumindest beschädigt. Die Mitarbeiter völlig verunsichert. Üblicherweise wird dann versucht, mit den Gläubigern zu verhandeln, was aber meist im Hinblick auf das fehlende Vertrauen zum Scheitern verurteilt ist. Dabei ist es eigentlich sinnvoll für alle Beteiligten, in gemeinsamer Anstrengung die Firma zu retten, solange ein Hoffnungsschimmer dafür besteht, durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen wieder in ruhigeres Fahrwasser zu gelangen. Dies geht aber nur, wenn gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden kann…

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Quelle: Recht & Mediation, Herr Braune, https://blog.mediation-saar.de

Workshop „Mediation beim Planen und Bauen II -Konfliktmanagement-„ 10.-11.03.2017, Geisenheim

Datum: 10. Mär 2017 von 10:30 bis 18:30 Uhr und 11. Mär 2017 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Veranstalter:Geisenheimer Institut für Weiterbildung

Wo Menschen aufeinander treffen, entstehen Konflikte. Ob im beruflichen oder privaten Kontexte – Konflikte kosten Kraft und binden Energie.

Durch die hohe Komplexität von Planungs- und Bauvorhaben entstehen vielfältige Konflikte. Lassen die Beteiligten diese vor Gericht klären, führt dies oft zu langwierigen und teuren Prozessen. Dies kann nicht nur zu Baustopps, Kostenerhöhungen und Kündigungen von Geschäftsbeziehungen führen, sondern auch zu einem enormen Imageverlust.

Auf beiden Seiten ist der Wunsch gleich groß, ernst genommen zu werden. Eine Lösung muss somit gemeinsam gefunden und akzeptiert werden. Eine konstruktive Konfliktlösung betrachtet die Probleme von beiden Seiten und führt zu einem besseren und klaren Miteinander.

Der Workshop richtet sich an Architekten und Ingenieure, Führungskräfte in Verwaltung und Verbänden, Studierende in Masterstudiengängen der „Grünen Branche“ und weitere Selbständige am Bau beteiligte Akteure, die ihre Kommunikations- und Konfliktbearbeitungskompetenz erweitern und verbessern wollen.

Sie lernen praxisnah methodisches Wissen zum Bereich Konfliktprävention und Konfliktmanagement

In Kleingruppenarbeit erweitern Sie Ihre allgemeine Kommunikationskompetenz und lernen lösungsorientierte Konfliktgespräche zu führen und zu moderieren.

Die Praxisbeispiele kommen aus den Bereichen: Tiefbau, Landschaftsbau sowie Umwelt- und Naturschutz.

Eine vorherige Teilnahme am Seminar „Mediation beim Planen und Bauen I“ ist nicht erforderlich.

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.

Zur Anmeldung: Geisenheimer Institut für Weiterbildung

Workshop „Mediation beim Planen und Bauen I -Einführung in die Baumediation“, 17.-18.02.2017 in Geisenheim

Datum: 17. Feb 2017 von 10:30 bis 18:30 Uhr und 18. Feb 2017 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Veranstalter:Geisenheimer Institut für Weiterbildung

Die Baumediation gewinnt zunehmend an Bedeutung; denn die geringen Kosten und kurze Bearbeitungszeit des Verfahrens gegenüber Gerichtsverfahren sowie der Konfliktaufbereitung sind evident.

Konflikte sind kaum zu vermeiden und oft sogar vorprogram- miert, geht es in der Baubranche doch nicht nur um technische Fragen und materielle Interessen. Unklare und/oder lückenhafte Verträge sowie Ausschreibungsunterlagen, eine Vergabe von Bauleistungen an den vermeintlich wirtschaftlich günstigsten Unternehmer oder Planer, Nachtragspakete, Mängellisten usw. bieten Konfliktpotenzial.

Oft verbergen führen Enttäuschung, Kränkungen oder sonstige Befindlichkeiten zu einer gestörten Kommunikation und schließlich zu einem Konflikten.

In der Baumediation werden die Ursachen herausgearbeitet um den Weg für interes- sengerechte Verhandlungen zu öffnen und eine Lösung im Konsens zu finden. Statt eines „faulen“ Kompromisses gelangt man zu einer win-win-Situation und schont dabei wichtige Ressourcen.

Der Workshop richtet sich an Architekten und Ingenieure, Führungskräfte in Verwaltung und Verbänden, Studierende in Masterstudiengängen der „Grünen Branche“ und weitere Selbständige am Bau beteiligte Akteure, die ihre Kommunikations- und Konflik- tbearbeitungskompetenz erweitern und verbessern wollen.

Zu Beginn werden die theoretischen Grundlagen der Mediation vermittelt. Die zentralen Phasen der Mediation werden anschließend anhand von Praxisfällen aus den Baubereich und in Rollenspielen erarbeitet.

Im Mittelpunkt des 2tägigen Workshops steht das eigene Erleben und der Umgang mit Konflikten. Dadurch ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.

Die Praxisbeispiele kommen aus den Bereichen: Tiefbau, Landschaftsbau sowie Umwelt- und Naturschutz.

Termine: Freitag, 17.02.2017 von 10:30 bis 18:30 Uhr und Samstag, 18.02.2017 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Zur Anmeldung: Geisenheimer Institut für Weiterbildung

Nicht schuldig oder schuldig? – Oder: Mit Mediation selbst entscheiden!

flugzeugmediation

Eigentlich hatte ich heute gar keinen Blogbeitrag geplant. Dann aber schaute ich gestern Abend in der ARD das spannende Tv-Experiment zu dem Film „Terror“. Der Film handelt von einem Gerichtsverfahren über einen Bundewehr-Piloten, der eine entführte Passagiermaschine abschießt, um 70.000 Menschen in einem Fussballstadion zu retten, auf das die Maschine zusteuert. Während des Filmes konnten die TV-Zuschauer abstimmen, welches Urteil sie sich für Verfahren wünschen. Das von den Zuschauern gewünschte Ergebnis wurde dann letzendlich auch gezeigt. Die Zuschauer entschieden sich mit einer ganz klaren Mehrheit für einen Freispruch des Piloten. Nicht nur in der mit dem Film verknüpften Sendung „Hart aber Fair“ führte der Film zu großen Diskussionen zu dem Thema …

weiter lesen http://www.mediation-wenz.de/blog/2016/10/18/nicht-schuldig-oder-schuldig-oder-mit-mediation-selbst-entscheiden/

Quelle: Christina Wenz

Mediation beim Planen und Bauen I -Einführung in die Baumediation-

Datum: 11. Nov 2016 von 10:30 bis 18:30 Uhr und 12. Nov 2016 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Veranstalter:Geisenheimer Institut für Weiterbildung

Die Baumediation gewinnt zunehmend an Bedeutung; denn die geringen Kosten und kurze Bearbeitungszeit des Verfahrens gegenüber Gerichtsverfahren sowie der Konfliktaufbereitung sind evident.

Konflikte sind kaum zu vermeiden und oft sogar vorprogram- miert, geht es in der Baubranche doch nicht nur um technische Fragen und materielle Interessen. Unklare und/oder lückenhafte Verträge sowie Ausschreibungsunterlagen, eine Vergabe von Bauleistungen an den vermeintlich wirtschaftlich günstigsten Unternehmer oder Planer, Nachtragspakete, Mängellisten usw. bieten Konfliktpotenzial.

Oft verbergen führen Enttäuschung, Kränkungen oder sonstige Befindlichkeiten zu einer gestörten Kommunikation und schließlich zu einem Konflikten.

In der Baumediation werden die Ursachen herausgearbeitet um den Weg für interes- sengerechte Verhandlungen zu öffnen und eine Lösung im Konsens zu finden. Statt eines „faulen“ Kompromisses gelangt man zu einer win-win-Situation und schont dabei wichtige Ressourcen.

Der Workshop richtet sich an Architekten und Ingenieure, Führungskräfte in Verwaltung und Verbänden, Studierende in Masterstudiengängen der „Grünen Branche“ und weitere Selbständige am Bau beteiligte Akteure, die ihre Kommunikations- und Konflik- tbearbeitungskompetenz erweitern und verbessern wollen.

Zu Beginn werden die theoretischen Grundlagen der Mediation vermittelt. Die zentralen Phasen der Mediation werden anschließend anhand von Praxisfällen aus den Baubereich und in Rollenspielen erarbeitet.

Im Mittelpunkt des 2tägigen Workshops steht das eigene Erleben und der Umgang mit Konflikten. Dadurch ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.

Die Praxisbeispiele kommen aus den Bereichen: Tiefbau, Landschaftsbau sowie Umwelt- und Naturschutz.

Termine: Freitag, 11.11.2016 von 10:30 bis 18:30 Uhr und Samstag, 12.11.2016 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Anmeldeschluß ist der 21.10.2016

Zur Anmeldung: Geisenheimer Institut für Weiterbildung

Workshop „Einführung in die Mediation“, Hochschule Geisenheim University

Model

Im Mittelpunkt des Workshops -einer Mischung aus theoretischer Einführung und Übungen- steht das eigene Erleben und der Umgang mit Konflikten. In kleinen Gruppen werden die zentralen Phasen der Mediation anhand von Praxisfällen aus dem Baubereich im Rollenspiel punktuell erarbeitet. Dadurch ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.

Der Workshop wendet sich an Studierende der Landschaftsarchitektur aller Vertiefungen.

Er eignet sich für Studierende ab dem 3.Semester, die daran interessiert sind, die Mediation nicht nur kennen zu lernen, sondern diese als konsensuale Konfliktlösungsverfahren auch selbst praktisch zu üben und sozusagen „am Fall“ herauszufinden, wie es sich vom „streitigen Gerichtsverfahren“ unterscheidet.

Leistungsnachweis: In Gruppenarbeit ist innerhalb von vier Wochen eine Fallbeschreibung/-analyse zu erstellen und der Gruppe vorzustellen (Gesamtdauer der Abschlussbesprechung ca. 1,0 Std.).

Materialien: Eine ausführliche Literaturliste sowie Artikel und Aufsätze stehen unter Stud.IP zur Verfügung.

Termin: Samstag, den 30.04.2016 10.00-17.00 Uhr

Ort: Monrepos, Geisenheim

Dozenten:

Dipl.-Betriebswirtin Jasmin Jäger, Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin (FH) / VdB

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Englisch, Landschaftsarchitekt BDLA/IFLA und Wirtschaftsmediator (FH) / VdB

Sie haben keinen Platz bekommen bzw. sind nicht an der Hochschule Geisenheim eingeschrieben und haben Interesse an diesem Workshop?

Melden sie sich bitte per Mail bei  info(at)bau-wirtschaftsmediation.de

Und immer geht es um Vertrauen

Wichtig ist in der Mediation, dass die/der Mediator/in das Vertrauen der Medianden erwirbt. Vertrauen ist der Schlüsselfaktor in der Mediation. Zunächst geht es um Vertrauen zwischen den Medianden und dem Mediator. Vertrauen zwischen den Medianden untereinander kann sich erst im Laufe der Mediation bilden. Das Vertrauen zum Mediator ermöglicht, die Meinungsunterschiede zwischen den Medianden zu überbrücken und einen Meinungsaustausch zu ermöglichen. Vertrauen ist auch Voraussetzung dafür, dass die Parteien ihre Interessen und Bedürfnisse offen darlegen.

Was schafft Vertrauen zum Mediator? Jean Poitras, ein außerordentlicher Professor an der HEC Montreal ist der Frage nachgegangen, was Vertrauen zwischen dem Mediator und den Medianden schafft und hat dies im Negotiation Journal veröffentlicht.

Er ging bei seiner Untersuchung von drei Abstufungen von Vertrauen aus:

  • Der Mediator hat mein Vertrauen erworben
  • Ich glaube, der Mediator war vertrauenswürdig
  • Ich fühlte mich mit dem Mediator wohl

Ein hoher Vertrauenslevel wird demnach erreicht, wenn die Chemie stimmt. Dies ist ein Punkt, den der Mediator nicht beeinflussen kann. Manchmal vertrauen die Medianden dem Mediator intuitiv aufgrund körpersprachlicher Faktoren. Ein Fehlen dieser “Chemie” führt aber nicht dazu, dass Vertrauen nicht aufgebaut werden kann…

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

Kostenrisiko, Prozessrisiko und Vergleichsbereitschaft

Macht das Kostenrisiko eines bevorstehenden Prozesses die Parteien vergleichsbereiter oder anders gesagt, verhindern Rechtsschutzversicherungen einen Vergleich?

Diese Frage kann man anhand des Erwartungswertes einer Klage berechnen, wobei unterstellt wird, dass neben den monetären Zielen keine weiteren Gründe für den Prozess vorhanden sind, was zumindest bei natürlichen Personen oft der Fall ist („Dem werde ich es zeigen!“).

Unterstellt, ein Kläger verlangt von einem Schuldner 10.000 €. Der außergerichtliche Schriftwechsel war erfolglos. Der Kläger schätzt seine Chancen bei Gericht vorsichtig auf 90 % ein (auf hoher See und vor Gericht …). Der Erwartungswert seiner Klage ist daher zunächst hinsichtlich der Klageforderung 90 % von 10.000 €, also 9.000 €. Der Schuldner seinerseits sieht die Sache natürlich anders als sein Gegner, aber meint, zumindest 40 % Chancen zu haben, dass das Gericht die Klage abweist. Sein Erwartungswert ist daher 6.000 €. In dieser Phase der Verhandlungen besteht kaum eine Einigungsmöglichkeit, weil der Schuldner allenfalls seinen Erwartungswert anbieten wird (6.000 €) und der Gläubiger aber nicht weniger als seinem Erwartungswert = 9.000 € zufrieden sein wird …

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune