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Außergerichtliche Streitbeilegung -Wirtschafts- und Baumediation- Jäger/Englisch, Mainz

Da können wir doch die Beratungsanwälte sparen?

Wenn wir einen Anwaltsmediator beauftragen, dann brauchen wir doch keine Beratungsanwälte. Dies ist oft das Wunschdenken der Medianden. Ein Irrtum, der von dem einen oder anderen Anwaltsmediator nicht aufgeklärt wird. Tatsache ist aber, dass ein Mediator die Medianden nicht rechtlich beraten kann. Das verbietet ihm zum einen die mediatorische Neutralität als auch das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen im Standesrecht der Rechtsanwälte.

Eine Ausnahme kann allenfalls insoweit gelten, als der Mediator allgemeine rechtliche Ausführungen macht, die nicht direkt auf den Einzelfall bezogen sind. Sicher darf ein Mediator erklären, wie im Eherecht der Zugewinnausgleich im allgemeinen berechnet wird. Ebenso kann er allgemein die Grundsätze des ehelichen Unterhaltsrechts darlegen. Eine Unterhaltsberechnung durch den Mediator würde aber den Rahmen dessen, was er als Mediator ohne Verletzung seiner Neutralität tun darf, sprengen.

Hält sich ein Anwaltsmediator nicht an diese Grenzen, muss er damit rechnen, sich bei Fehlern schadensersatzpflichtig zu machen. Nicht umsonst hat der BGH in dem viel diskutierte Urteil (Urteil vom 21. September 2017, IX ZR 34/17, Volltext) des Anwalts, der tatsächlich anwaltlich anstatt als Mediator tätig wird, an den Haftungsregeln für Rechtsanwälte gemessen. Insoweit sollte jeder Rechtsanwalt, der zugleich Mediator ist, von Anfang an klar stellen, ob er hier als Rechtsanwalt oder als Mediator tätig wird. Diese Grenzen der jeweiligen Rolle muss er auch den Medianden (Mandanten) vermitteln.

Auch für die Medianden ist eine solche klare Trennung von Vorteil. Wie nehmen sie denn einen Mediator wahr, der der anderen Konfliktpartei eine individuelle Rechtsberatung zukommen lässt, die eventuell zum Nachteil des Medianden gereicht, um dann im nächsten Moment eine Beratung mit gegenteiligen Vorzeichen zu gewähren. Das Vertrauen in einen solchen Mediator ginge doch gegen Null. Man stelle sich nur vor, der Mediator weist eine Partei auf eine eingetretene Verjährung hin??!?

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Quelle: Recht & Mediation, Herr Braune, https://blog.mediation-saar.de