OLG Koblenz – Gericht beauftragt einen Mediator: Wer muss die Kosten tragen?

Für die unmittelbare Beauftragung eines Mediators durch das Gericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, weil das Mediatorrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator entsteht, denen auch die Auswahl und Beauftragung des Mediators obliegt.
Wird ein Mediator dennoch durch das Gericht beauftragt, entsteht ihm gemäß §§ 675, 670 BGB i.V.m. der analogen Anwendung des JVEG ein unmittelbarer Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Mediator kann in diesem Fall nicht auf die zivilrechtliche Geltendmachung seines Anspruchs verwiesen werden.

OLG Koblenz, 21.01.2014

Aktenzeichen:
13 WF 43/14
192 F 296/13 AG Koblenz

Workshop „Einführung in die Mediation“, Hochschule Geisenheim University

Model

Im Mittelpunkt des Workshops -einer Mischung aus theoretischer Einführung und Übungen- steht das eigene Erleben und der Umgang mit Konflikten. In kleinen Gruppen werden die zentralen Phasen der Mediation anhand von Praxisfällen aus dem Baubereich im Rollenspiel punktuell erarbeitet. Dadurch ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.

Der Workshop wendet sich an Studierende der Landschaftsarchitektur aller Vertiefungen.

Er eignet sich für Studierende ab dem 3.Semester, die daran interessiert sind, die Mediation nicht nur kennen zu lernen, sondern diese als konsensuale Konfliktlösungsverfahren auch selbst praktisch zu üben und sozusagen „am Fall“ herauszufinden, wie es sich vom „streitigen Gerichtsverfahren“ unterscheidet.

Leistungsnachweis: In Gruppenarbeit ist innerhalb von vier Wochen eine Fallbeschreibung/-analyse zu erstellen und der Gruppe vorzustellen (Gesamtdauer der Abschlussbesprechung ca. 1,0 Std.).

Materialien: Eine ausführliche Literaturliste sowie Artikel und Aufsätze stehen unter Stud.IP zur Verfügung.

Termin: Samstag, den 30.04.2016 10.00-17.00 Uhr

Ort: Monrepos, Geisenheim

Dozenten:

Dipl.-Betriebswirtin Jasmin Jäger, Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin (FH) / VdB

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Englisch, Landschaftsarchitekt BDLA/IFLA und Wirtschaftsmediator (FH) / VdB

Sie haben keinen Platz bekommen bzw. sind nicht an der Hochschule Geisenheim eingeschrieben und haben Interesse an diesem Workshop?

Melden sie sich bitte per Mail bei  info(at)bau-wirtschaftsmediation.de

2. Kongress „Stand der Technik – Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschafts „

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Am 20. März 2015 wird in Düsseldorf der 2. Kongress

„Stand der Technik – Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ stattfinden. Näheres zu dem Kongress können Sie dem anliegenden Flyer entnehmen, mit dem Sie sich auch gerne anmelden können:

2. Kongress Stand der Technik