Nicht erst, wenn es richtig knallt…

..ist es sinnvoll, etwas zur Lösung des Konflikts zu unternehmen. Bekanntlich gibt es (zumindest nach Friedrich Glasl) 9 Eskalationsstufen eines Konflikts, beginnend mit Stufe 1 „Verhärtung“ bis zur Stufe 9 mit „gemeinsam in den Abgrund“ (wer den Film „Rosenkrieg“ einmal gesehen hat, hat alle Stufen der Konflikteskalation am Beispiel gesehen). Diese 9 Stufen lassen sich noch in drei Gruppen gliedern. Bei den ersten drei Eskalationsstufen glauben die Konfliktbeteiligten noch an eine Win-Win-Lösung. Die Konfliktbeteiligten, die die Stufe 4 bis 6 erreicht haben, denken noch an eine Win-Lose-Lösung, meinen selbst auf Kosten der/des Anderen gewinnen zu können. Ab dann geht es steil bergab und es geht zuerst darum, der/dem anderen Konfliktpartner Schaden zuzufügen, koste es, was es wolle. Das sind dann die Lose-Lose-Lösungen, rational nicht mehr zu begründen, emotional aber nachvollziehbar.

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

 

 

 

Mediation zwischen Unternehmen

In Deutschland werden die Möglichkeiten von Mediation zwischen Unternehmen noch viel zu wenig wahrgenommen. Das liegt nicht daran, dass Mediation einen schlechten Ruf bei den Verantwortlichen der Unternehmen hätte. Schaut man sich die PWC Studie „Praxis des Konfliktmanagements deutscher Unternehmen“ von 2007 an, so kann man dort nachlesen, dass Mediation mit 73,9% nach Verhandlung als zweitbeste Lösung genannt wurde (Seite 9). Das geht auch in Ordnung, da im Konfliktfall immer zuerst versucht werden sollte, den Konflikt in direkten Verhandlungen unmittelbar mit dem anderen Konfliktpartner zu lösen und Mediation eigentlich immer der zweitbeste Lösungsweg sein kann. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es aber (leider) ganz anders aus. Dort haben die Forscher der Viadrina und PWC herausgefunden, dass bei der tatsächlichen Anwendung Mediation den letzten Platz einnimmt (Seite 8). Davor rangieren Verhandlung, Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten und Schlichtung

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

Manchmal brauchen wie sie …

…die Konflikte. Konflikt ist als Begriff bei den meisten Menschen negativ besetzt. Am liebsten wäre es ihnen, wenn es keine Konflikte gäbe. Aber ist das wirklich wünschenswert? Stellen Sie sich eine Ehe vor, in der es niemals Streit oder Auseinandersetzungen gibt. Wäre das nicht sterbenslangweilig eines solche Friedhöflichkeit? Konflikte machen uns bewusst, dass in bestimmten Bereichen Veränderungsbedarf besteht. Konflikte zeigen uns auf, dass zwischen den Menschen Unterschiede bestehen und dass Anpassungen vorgenommen werden müssen, um weiter zusammen zu arbeiten oder zu leben. Konflikte erweitern demnach unseren Horizont. Ein Unternehmen, in dem keine Konflikte auftreten, bleibt auf der Strecke. weil keine neuen Ideen entstehen und alle nur auf ausgetretenen Pfaden wandeln. Ein Vorgesetzter, der stolz von sich behauptet, in seinem Verantwortungsbereich gebe es keine Konflikte, sollte sich Sorgen machen. Entweder nimmt er die vorhandenen Konflikte nicht wahr oder aber seine

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

Die wichtigste Eigenschaft für die Konfliktlösung…

…ist für uns Durchschnittsmenschen eine der schwierigsten: Zuhören! Zuhören bedeutet nicht, Ratschläge zu geben. Viele meinen, dass ein Konfliktbeteiligter nur deshalb davon erzählt, um eine Lösung zu erhalten. Das ist völlig falsch. Jeder ist in der Lage, seine emotionalen Konflikte selbst zu lösen. Ratschläge verwirren nur. Hören Sie einfach zu! Zuhören bedeutet auch nicht, das Gehörte zu kommentieren. „Das wird schon wieder!“ will der Konfliktbeteiligte nicht hören und auch keine sonstigen Kommentare zu dem Konflikt. Kommentare sind in aller Regel für den Beteiligten nicht hilfreich. Hören Sie einfach zu! Der Zuhörer erwartet auch nicht, dass Sie etwas tun. Gerade Männer packen gern den Werkzeugkasten aus um das Problem zu lösen. Das hat nichts mit Zuhören zu tun. Ein Konflikt, den man nicht selbst gelöst hat, bringt uns nicht weiter, Im Gegenteil, er macht uns abhängig. Deshalb: Hören Sie einfach zu! Also warum hören Sie nicht einfach zu, ohne Ratschläge oder Anweisungen zu

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

Drei Dinge, die Ihnen Ihr Mediator wahrscheinlich verschweigt

Das Thema habe ich der amerikanischen Mediatorin Tammy Lenski von deren Blog geklaut.

1. Ich kann in meinem eigenen Leben nicht sehr gut mit Konflikten umgehen Natürlich ist es einfacher, als emotional weitgehend Unbeteiligter mit dem Konflikt Anderer umzugehen. Jeder Therapeut weiß, dass er sich selbst nicht therapieren kann. Ähnlich ist es im Bereich der Konfliktbearbeitung. Aufgrund der eigenen emotionalen Verstrickung fehlt die notwendige Distanz zum Geschehen, um die eigenen Gefühle und auch den Sachkonflikt zu lösen. Auch bei mir ist es so. Wenn meine Frau und ich uns streiten, geht es meist wenig mediativ zu, obwohl wir beide als Mediatoren tätig sind. Zwar nagt es durchaus an der Mediatorenehre, dass man die eigenen Konflikte nicht so gut lösen kann, wie man es sich eigentlich wünscht. Das mag auch dazu führen, dass ein Streit dann doch etwas schneller beigelgt wird, als bei manchen Nicht-Mediatoren. Es ist aber gut – und da stimme ich Tammy Lenski zu – selbst wieder zu

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

Mit dem setze ich mich doch nicht auf ein Handtuch!

Ja so kann es gehen. Eine Sachverständige, die bei mir eine Ausbildung zur Mediatorin absolviert hat, war beauftragt in einer festgefahrenen Auseinandersetzung zwischen Auftraggeber und Handwerker ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Der Auftraggeber (sowohl für den Handwerker als auch für das Gutachten) besah sich die Visitenkarte der Sachverständigenmediatorin genau. Als sie dann vorschlug, zu versuchen, den Konflikt im Wege der Mediation zu lösen, erhielt sie von dem Auftraggeber die Antwort: „Mit dem setze ich mich doch nicht auf ein Handtuch!“ Die Sachverständige musste erst einmal erklären, dass Mediation etwas anderes ist als Medi-t-ation. Sie hat anschließend auch ihre Visitenkarte nochmals kritisch überprüft, ob die Druckerei nicht vielleicht doch das „t“ in Mediation eingeflickt hatte. Das war aber nicht der Fall. Was lernen wir daraus? Entweder hat der Kunde die Visitenkarte nicht wirklich gelesen und Medi-t-ation statt Mediation gelesen. Oder aber, es besteht nach

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Hurra ein Unterschied!

Bei Verhandlungen und in der Mediaton betrachten viele Beteiligte die Unterschiede in den Forderugnen und Positionen als Hindernis für ein von allen gebilligtes Ergebnis. Tatsächlich sind diese Unterschiede Austauschpositionen, die eine Einigung letztlich erleichtern. Gäbe es keinerlei Unterschiede, wäre ein Mediationsverfahren völlig überflüssig. Streiten die Beteiligten einzig und allein um einen einzigen Streitgegenstand, kann es allenfalls einen Kompromiss geben. Erfolgversprechend werden die Verhandlungen innerhalb oder außerhalb eines Mediationsverfahrens erst dadurch, dass es viele Unterschiede gibt. Natürlich versuchen die Beteiligten – auch in der Mediation – möglichst viele ihrer Forderungen und Positionen durchzusetzen. Aber normalerweise ist die Priorität hinsichtlich der einzelnen Streitgegenstände bei den Beteiligten unterschiedlich verteilt. Hierdurch kann ein Austausch vorgenommen werden. Der/die Eine kann den für Ihn/Sie mit geringer Priorität gewerteten …

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

Bewegte Konfliktlösung

Bereits vor einiger Zeit hatte ich einmal einen Artikel über Bewegung bei der Konfliktlösung veröffentlicht. Mittlerweile gibt es eine wissenschaftliche Untersuchung darüber, dass Laufen die Kreativität ganz erheblich steigert und das die Steigerung auch zunächst anhält, wenn man sich wieder hinsetzt. Wie die Wissenschaftler Marily Oppezzo und Daniel L. Schwartz von der Stanford University herausgefunden haben, gilt dies vor allem bei der Lösung komplexer Aufgaben. Wenn Sie daher schwierige und komplexe Probleme lösen müssen, gehen Sie am besten eine halbe Stunde spazieren. Sie werden viele neue und kreative Ideen bekommen. Dies gilt auch bei der Konfliktlösung. Wenn sSie sich festgefahren haben oder Ihre Mediand(inn)en sich hinsichtlich ihrer Positionen nicht bewegen, machen Sie sich (wenn es geht, gemeinsam) auf den Weg. Sie müssen ja nicht miteinander sprechen, laufen Sie einfach. Es ist völlig egal, wo Sie gehen, ob drin oder draußen, ob durch die Stadt oder in der Natur.

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune

Beinhaltet eine Mediationsvereinbarung auch einen Klageverzicht?

 1. Eine Mediationsvereinbarung ist dann kein vorläufiger Klageverzicht, wenn Regelungen über dessen Beendigung fehlen und damit die Mediation auch jederzeit beendet werden könnte, das heißt sogar unmittelbar nach deren Einleitung.

2. Der Verweis in einem Vertrag auf eine Internetseite mit weiteren Regelungen zu einem Mediationsverfahren „heilt“ in einem Vertragswerk nicht dessen bewusst hingenommene Intransparenz.

LG Heilbronn, Urteil vom 10.09.2010 – 4 O 259/09

Quelle: IBRRS 2010, 4796

Außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung (§ 18 Nr. 3 VOB/B)

Während für die Vielzahl der öffentlichen Bauaufträge die Regelung nach § 18 Nr. 2 ein bewährtes außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung darstellt, kann sich insbesondere für komplexe Vorhaben im Einzelfall die Vereinbarung eines Streitbeilegungsverfahrens anbieten. Mit der Einfügung wird die Möglichkeit eines außergerichtlichen Verfahrens zur Streitbeilegung anerkannte Regel der Technik. Dies kann in Zukunft auch die Gerichte entlasten.

Die Vereinbarung soll möglichst vor bzw. mit Vertragsschluss für ein baubegleitendes Verfahren getroffen werden. Eine spätere Vereinbarung ist aber möglich.